Was ist Hospiz

Hospizverein Eichsfeld e.V. • Bahnhofstr. 38 • 37115 Duderstadt

Der Hospizverein Eichsfeld e.V.

will sterbenden Menschen und ihren Angehörigen beistehen
und sie aus christlicher Verantwortung heraus begleiten.

Grundlage der Hospizarbeit ist der Respekt vor dem  Leben eines jeden Menschen, seiner persönlichen Lebensgeschichte und den daraus resultierenden Wünschen und Bedürfnissen, unabhängig von seiner Weltanschauung, seiner religiösen und sozialen Zugehörigkeit.

Die Hospizbewegung betrachtet das menschliche Leben von seinem Beginn bis zu seinem Tod als ein Ganzes. Sterben ist Leben – Leben vor dem Tod. Die Hospizarbeit zielt vor allem auf menschliche Zuwendung, lindernde Pflege, angemessene Schmerztherapie und spirituelle Hilfe, nicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Die lebensbejahende Grundidee schließt aktive Sterbehilfe aus.

Sterben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen ist die vorrangige Zielperspektive der Hospizarbeit. Wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr zu leisten ist, kann die Begleitung in stationären Einrichtungen stattfinden.

Hospizarbeit ist von ihrem Wesen her ehrenamtlicher Dienst. Ehrenamtliche Hospizhelfer/Sterbebegleiter    werden zu diesem Dienst fachkundig vorbereitet, befähigt und in regelmäßigen Treffen begleitet.

Hospizarbeit ist keine von „Spezialisten“ abrufbare Serviceleistung, sondern sie erwächst aus einer menschlichen Grundhaltung, die in jedem von uns reifen kann.

2001 Präambel – Hospizverein Eichsfeld e.V.

  1. Zweck des Vereins ist:

   – Begleitung Schwerkranker und Sterbender auf der Grund- lage des christlichen Menschenbildes

   – Unterstützung und Begleitung Angehöriger, um sie zu    ermutigen, ein Sterben zu Hause zu ermöglichen

   – Aus- und Fortbildung sowie Begleitung ehrenamtlicher Hospizhelfer

   – Verbreitung des Hospizgedankens in der Öffentlichkeit

   – Bündelung und Vernetzung aller Ansätze von Hospizarbeit in der Region 

  1. Der Verein hat nicht das Bestreben, in die Tätigkeit von Institutionen und bereits vorhandenen Organisationen einzugreifen, sondern er beabsichtigt, mit diesen zusammenzuarbeiten.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist uneigennützig tätig und erstrebt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.